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   OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07   

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OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07 (https://dejure.org/2008,9660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2008 - 5 ME 235/07 (https://dejure.org/2008,9660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 5 ME 235/07 (https://dejure.org/2008,9660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage: neue Regelbeurteilung vor dem Stichtag, Nachschieben einer Beurteilungsbegründung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 Abs. 1 S. 1 NBG; § 40 Abs. 1 NLVO
    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage beruhenden Bewerbung; Beachtlichkeit von auf dem Inhalt der Beurteilung basierenden Fehlern im Beurteilungsverfahren; Auslegung von Verwaltungsvorschriften als Willenserklärung unter ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; NLVO § 40 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Konkurrentenstreitigkeit; Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage beruhenden Bewerbung; Beachtlichkeit von auf dem Inhalt der Beurteilung basierenden Fehlern im Beurteilungsverfahren; Auslegung von Verwaltungsvorschriften als Willenserklärung unter ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Die Regelbeurteilung hat sich daher grundsätzlich zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beurteilten während des gesamten Beurteilungszeitraums umfassend zu äußern und mit einem Gesamturteil abzuschließen (vgl.: § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 NLVO a. F.; BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 f. zur beamtenrechtlichen Beurteilung; BVerwG, Beschl. v. 22.9.2005 - 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574 ff. zur Beurteilung eines Soldaten).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann jedoch hinsichtlich des Beurteilungszeitraums der Grundsatz der höchstmöglichen Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus besonderen äußeren Umständen eingeschränkt sein, wenn sie aus zwingenden Gründen hinzunehmen sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 f.).

    Da der Antragsgegner - wie auch die Antragstellerin - im Beschwerdeverfahren nicht in Zweifel gezogen hat, dass die Beurteilungen vom April 2006 Regelbeurteilungen darstellen, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Einbeziehung des von einer Anlassbeurteilung erfassten Zeitraumes in eine nachfolgende Regelbeurteilung grundsätzlich als zulässig erachtet werden kann, wenn im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung in der Regelbeurteilung die alte und neue Beurteilung von den Beurteilenden in Beziehung gesetzt worden sind und dabei die Beurteiler berücksichtigt haben, dass sie nicht befugt sind, die in der vorangehenden Anlassbeurteilung erfassten Eignungs- und Leistungsmerkmale abzuändern und damit die Anlassbeurteilung zu ersetzen (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 f.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Das Auswahlverfahren ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Entscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME137/07 -).

    Sie erweist sich jedenfalls nicht im Falle einer Neubeurteilung aus Rechtsgründen ausgeschlossen, zumal den Gerichten eine auf den vermutlichen Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Sie erweist sich jedenfalls nicht im Falle einer Neubeurteilung aus Rechtsgründen ausgeschlossen, zumal den Gerichten eine auf den vermutlichen Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -).

    Eine solche Begründung kann aber weder nach §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG in dem Sinne "nachgeschoben" werden, dass die von dem Dienstherrn tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ersetzt oder ausgewechselt werden, noch im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, wenn - wie hier - das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird, indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Beamte einen Anspruch auf Neubescheidung seiner Bewerbung hat, wenn der Vergleich zwischen den Bewerbern auf einer fehlerhaften Grundlage beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - 2 C 19.02 -, NVwZ-RR 2002, 620).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Deren Auslegung richtet sich nicht nach den Grundsätzen, die für die Auslegung von Rechtsnormen Anwendung finden, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen sind, sondern die eigentliche Verwaltungspraxis sicher stellen sollen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 2.3.2000 - BVerwG 2 C 7.99 -, NVwZ-RR 2000, 621 f.).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Demzufolge sind Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Handhabung auszulegen; maßgebend ist der wirkliche Wille des Vorschriftengebers, sodass die Verwaltungsvorschriften gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 2.3.1999 - BVerwG 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 137).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Die Regelbeurteilung hat sich daher grundsätzlich zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beurteilten während des gesamten Beurteilungszeitraums umfassend zu äußern und mit einem Gesamturteil abzuschließen (vgl.: § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 NLVO a. F.; BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 f. zur beamtenrechtlichen Beurteilung; BVerwG, Beschl. v. 22.9.2005 - 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574 ff. zur Beurteilung eines Soldaten).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 5 ME 351/07

    Anspruch eines Beamten auf weitere Beteiligung an einem Auswahlverfahren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Sie erweist sich jedenfalls nicht im Falle einer Neubeurteilung aus Rechtsgründen ausgeschlossen, zumal den Gerichten eine auf den vermutlichen Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -).
  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Fehler im Beurteilungsverfahren können demnach nur dann beachtlich sein, wenn sie sich auf den Inhalt der Beurteilung, also auf deren Aussagekraft in Bezug auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auswirken können (ebenso OVG N-W, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl. 2005, 183 ; Thür. OVG, Beschl. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, ThürVBl. 2006, 66).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07
    Eine solche Begründung kann aber weder nach §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG in dem Sinne "nachgeschoben" werden, dass die von dem Dienstherrn tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ersetzt oder ausgewechselt werden, noch im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, wenn - wie hier - das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird, indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03

    Auswirkungen eines Verfahrensfehlers in einem Auswahlverfahren für einen

  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2002 - 18 O 313/99

    Zivilrechtliche Lärmbeseitigungsansprüche gegen Flughafen Frankfurt

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05

    Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags auch durch den Erstbeurteiler

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08

    Möglichkeit des Abhängigmachens des Zugangs zum Eingangsamt einer höheren

    Im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO kann die nachträgliche Begründung nicht in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, weil das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung dadurch verändert würde, dass sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

    Zwar bestehen gegen diese verwaltungsgerichtliche Auffassung erhebliche Bedenken (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 m. w. N.).
  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Zwar sind Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Handhabung auszulegen; maßgeblich ist der wirkliche Wille des Vorschriftengebers, so dass die Verwaltungsvorschriften gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind (Nds. OVG, Beschl. v. 30.01.2008, 5 ME 235/07, RiA 2008, 234f, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher

    Da jedenfalls in Fällen, in denen innerhalb der letzten drei Jahre eine Regel beurteilung erstellt wurde, die Wahl eines dreijährigen Beurteilungszeitraums nicht zulässig wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -) ist das Ziel, für alle zum 01. September 2006 Beurteilten schon ab Einführung der BRL einen einheitlichen Beurteilungszeitraum herzustellen, ohnehin nicht erreichbar.
  • VG Lüneburg, 27.02.2008 - 1 B 2/08

    Beamter; Polizei; Anordnungsanspruch; Auswahlentscheidung; Werturteile;

    Aus der maßgeblichen Bedeutung der aktuellen dienstlichen Beurteilung für die Auswahlentscheidung folgt zugleich, dass dieser die tragfähige Grundlage fehlt, wenn die Beurteilung rechtswidrig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).
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